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Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag?

Die wichtigsten Fragen einfach erklärt

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad. Er beträgt aktuell 131 Euro pro Monat und kann für Unterstützungsleistungen im Alltag bei einem anerkannten Anbieter genutzt werden. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Entlastungsbetrag.

Schreibtisch

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein. Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Mit einem Pflegegrad steht er Ihnen automatisch zur Verfügung.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Leistungen zur Unterstützung im Haushalt und Alltag genutzt werden. Welche Leistungen darunter fallen, erfahren Sie auf unserer Leistungsseite.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge gehen nicht sofort verloren. Sie können auch im folgenden Kalenderjahr noch genutzt werden. Werden sie bis dahin nicht genutzt, verfallen sie.

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt, wenn ich ihn nicht nutze?

Der Entlastungsbetrag kann nicht ausgezahlt werden. Er ist ausschließlich für anerkannte Unterstützungsleistungen vorgesehen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um die Abrechnung nicht selbst kümmern.

Sie möchten den Entlastungsbetrag nutzen?

Als anerkannter Anbieter unterstützen wir Sie dabei, den Entlastungsbetrag für Leistungen im Haushalt und Alltag zu nutzen. Entdecken Sie unser Leistungsangebot und erfahren Sie, wie wir Sie im Alltag unterstützen können.

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